Pool-Regeln

Parkordnung

Für die ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäfte wurde eine Parkordnung erstellt. Mit dem Besuch des Parks akzeptieren unsere Gäste automatisch dieses Reglement. Das Reglement kann hier heruntergeladen oder an der Parkinformation eingesehen werden.

Kleiderordnung

Wir bitten unsere Besucher, nicht anstößige und angemessene Badekleidung ohne Reißverschlüsse und/oder Taschen zu tragen.

Folgende Badebekleidung ist erlaubt (in lycra und ohne Beutel):

  • Bikini
  • Badeanzug
  • Badeslip
  • Eng anliegende Badehose

Die folgende Badebekleidung ist nicht erlaubt:

  • Badeshorts oberhalb des Knies
  • Badeshorts unterhalb des Knies
  • Oberbekleidung
  • Schwimm-Tanga
  • Aufgekrempelte Jeans
  • Jeans-Shorts
  • Unterwäsche
  • Unterwäsche unter Badebekleidung
  • Neoprenanzug
Zwembadregels

Mindestalter der Begleitperson

Das Mindestalter eines Begleiters beträgt 18 Jahre. Kinder unter 12 Jahren dürfen den Wasserpark nicht ohne Aufsicht eines Erwachsenen betreten.

Mindestalter für den alleinigen Zutritt zum Wasserpark

Ab einem Alter von 12 Jahren. Kinder unter 12 Jahren müssen immer von einer Person über 18 Jahren begleitet werden. Aus Sicherheitsgründen können hiervon keine Ausnahmen gemacht werden.